Erfahrungen & Bewertungen zu Christian Nevermann

Schokolade ist Statistiken zufolge die beliebteste Süßware in Deutschland. Jeder vierte Bundesbürger nascht mindestens einmal pro Woche an der Tafelschokolade. Sie ist schließlich auch in so vielen Geschmacksvariationen verfügbar, dass für fast jeden etwas Passendes dabei ist. Aber scheinbar sind nicht nur Inhaltsstoffe und Geschmack von Bedeutung, sondern auch die Form der Schokolade. Genau aus diesem Grund klagte Milka nun gegen seinen Konkurrenten Ritter Sport. Was sieht das Markenrecht vor und wie lautete das Urteil des Bundesgerichtshofs?

Quadratisch, praktisch, gut

1932 gründet das Ehepaar Ritter laut Aussage der Website eine „moderne, hochwertige und innovative Schokoladenmarke für eine große Verwenderschaft“. Ihr unique-selling-point: Die Tafel kommt nicht im länglichen Standardformat, sondern ist quadratisch und passt, ohne zu knicken, in fast jede Jackentasche. Mitte der 1990er wurde dieses Alleinstellungsmerkmal dann per Marke geschützt. Ein lilafarbener Konkurrent ist hiermit nicht einverstanden. Milka findet, dass die Grundform allen Mitbewerbern zur Verfügung stehen sollte. Das Unternehmen möchte ebenfalls quadratische Schokolade verkaufen und zog dafür sogar vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BHG) muss entscheiden.

Formsache

Dies ist nicht der erste Fall, in dem Süßwarenhersteller aufgrund der Form ihrer Produkte vor Gericht ziehen. Der Antrag auf Markenschutz für den Schokoriegel Bounty wurde vom EU-Gericht abgelehnt, da er sich trotz seiner abgerundeten Ecken und Pfeilen auf der Oberseite nicht genügend von anderen Schokoladenriegeln unterscheidet. Ähnlich sah die Situation bei Nestlés Kitkat-Riegeln aus.

Wer zur Osterzeit durch einen Supermarkt läuft, kommt kaum an den goldenen Osterhasen von Lindt vorbei. Zur Weihnachtszeit im Jahr 2011 wollte der Schokoladenproduzent etwas Neues ausprobieren und brachte einen goldenen Bären aus Schokolade in die Regale. Sehr zum Ärger Haribos. Der Grund: Der Gummibärchen Fabrikant ließ sich die Wortmarke „Goldbären“ schützen und sah im goldenen Schokobären seine Rechte verletzt. 2015 berichtet die Tagesschau, dass der Bundesgerichtshof die Klage abwies. Die 3D-Figur verletzt nicht die Rechte der geschützten Bezeichnung.

Es kann nur eine geben

Inzwischen ist die Entscheidung gefallen: Ritter Sport darf die einzige quadratische Schokolade auf dem Markt bleiben. Die Gründe hierfür gehen aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hervor. Die Verpackungsform kann als Marke geschützt werden, wenn sie der Ware nicht ihren „wesentlichen Wert“ verleiht. Bei Ritter Sport werden alle Kriterien erfüllt, um das Markenrecht weiterhin zu behalten.

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